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Arbeitsmarkt

Hier finden Sie Informationen und Links zu Websites zu vielen arbeitsbezogenen Themen

Aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union können EU-/EWR-Bürger und Schweizer ohne Arbeitsgenehmigung in Österreich arbeiten. Drittstaatsangehörige benötigen für die Zuwanderung nach Österreich die Rot-Weiß-Rot Karte. Für die formale Anerkennung ausländischer Qualifikationen gibt es keine einheitlichen Regeln. Ein Arbeitsvertrag bildet die rechtliche Grundlage des Arbeitsverhältnisses, und wenn kein Vertrag vorliegt, muss dem Arbeitnehmer ein Dienstzettel ausgehändigt werden. Das ausgehandelte Bruttogehalt unterliegt der Sozialversicherung und der Einkommensteuer.

Arbeitsbewilligungen

EU/EWR & Schweizer Bürger
Eine Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich, um in Österreich zu arbeiten. Für Informationen über den Wohnsitz klicken Sie bitte hier


Drittstaatsangehörige (Rot-Weiß-Rot - Karte)
Sie bietet qualifizierten Arbeitnehmern aus Drittstaaten und ihren Familien die Möglichkeit, in Österreich zu bleiben und bei einem bestimmten Arbeitgeber zu arbeiten. Sie muss bei der nächstgelegenen Fremdenpolizeibehörde (Bezirks- oder Gemeindebehörde) oder bei der Vertretungsbehörde im Ausland (Botschaft) von der Person oder dem Arbeitgeber in Österreich beantragt werden. Für Informationen klicken Sie bitte hier

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Arbeit & Recht

Das österreichische Arbeitsrecht ist hinsichtlich der Rechte und Pflichten sehr umfangreich. Die Websites der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer Österreich bieten wichtige Informationen in deutscher Sprache.

Hilfreiche Informationen finden Sie auch hier:

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Arbeitsvertrag

Hierbei handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Unternehmen über Faktoren wie Arbeitsort, Aufgabenbereich, Arbeitszeit, Gehalt oder den zugrunde liegenden Tarifvertrag. Der Arbeitsvertrag basiert auf den im Tarifvertrag festgelegten Normen und darf nur zu Gunsten des Arbeitnehmers abweichen.

Kollektivvertrag
Hierbei handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Unternehmen über Faktoren wie Arbeitsort, Aufgabenbereich, Arbeitszeit, Gehalt oder den zugrunde liegenden Tarifvertrag. Der Arbeitsvertrag basiert auf den im Tarifvertrag festgelegten Normen und darf nur zu Gunsten des Arbeitnehmers abweichen. Der Vertrag wird jährlich ausgehandelt und hat zum Ziel, gleiche Lohn- und Arbeitsbedingungen innerhalb einer Branche zu gewährleisten. Ein Arbeitnehmer darf nicht unter den im Tarifvertrag festgelegten Mindestlohn fallen.

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[Translate to DE:] Filling in a form

Gehälter

Sozialversicherung und Einkommensteuer werden vom Bruttolohn abgezogen und direkt von den Unternehmen gezahlt. Die meisten Tarifverträge sehen 14 Gehälter pro Jahr vor, wobei das zusätzliche Urlaubs- und Weihnachtsgeld weniger besteuert wird als der normale Monatslohn. Der Brutto-Netto-Rechner des Bundesfinanzministeriums hilft bei der Berechnung der Besteuerung. Seine Website ist in englischer Sprache verfügbar: 

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